Die Wettkampfordnung des Turngau Süd-Nassau e.V.

Gültig ab 1. Januar 2014 gemäß des Beschlusses des Turngau-Vorstandes.

Jeder Verein, der Teilnehmer/innen und Mannschaften zu einer Gauveranstaltung entsendet, verpflichtet sich folgende Bestimmungen einzuhalten:

Generell gilt, dass die Ausschreibungen der Wettkämpfe inklusive der dort angegebenen Änderungen der Turnordnung Vorrang haben!

    1. Der/Die Wettkämpfer/in ist Mitglied im Verein.
    2. Als Startausweis gilt eine Bestätigung des Vereins über die Startberechtigung, Turnpass oder Startpass DTB.
      1. Pro 5 gemeldete Teilnehmer/innen oder pro Mannschaft ist ein/e Kampf-/Schiedsrichter/in mit mindestens Gaulizenz im entsprechenden Fachgebiet namentlich mit Emailadresse zu melden.
        Für nicht angetretene (gemeldete) Kampfrichter/innen wird eine Gebühr von 40,00 € erhoben.
      2. Bei Turnfesten ist pro 5 gemeldete Teilnehmer/innen oder pro Mannschaft in der Leichtathletik zusätzlich ein/e Helfer/in (Mindestalter 16 Jahre) zu melden.
        Für nicht angetretene (gemeldete) Helfer/innen wird eine Gebühr von 15,00 € erhoben.
      3. Bei fehlenden / nicht ausreichend anwesenden Kampfrichter/innen bzw. Helfer/innen behält sich die Wettkampfleitung eine Streichung von einzelnen Wettkämpfen, Sportler/innen, Mannschaften, Geräten oder Vereinen vor.
      4. Sollte es zu Ausfällen von Kampfrichter/innen bzw. Helfer/innen kommen, verpflichtet sich der Verein umgehend die WK-Leitung telefonisch in Kenntnis zu setzen. Bei Nichtgestellung von Ersatzkampfrichter/innen bzw. Helfer/innen wird ebenfalls die Ausgleichszahlung in Höhe von 40,00 € (Kampfrichter) bzw. 15,00 € (Helfer) fällig. Stehen am Wettkampftag mehr Kampfrichter/innen zur Verfügung als erforderlich ist, können diese anderweitig eingesetzt werden.
    3. Der in der Ausschreibung angegebene Meldeschluss ist einzuhalten. Meldungen nach Meldeschluss werden mit doppeltem Meldegeld belegt. Auch für Nachmeldungen gilt Pos. 3.
    4. Nachmeldungen bei Turnfesten können am Wettkampftag bis 1 Stunde vor Wettkampfbeginn erfolgen. Für Nachmeldungen bei Turnfesten gilt folgende Regel:
      Für die 1.-5. Nachmeldung: doppeltes Meldegeld
      Für die 6.-10. Nachmeldung: doppeltes Meldegeld + 40€ Kampfrichtergebühr
      Für die 11.-15. Nachmeldung: doppeltes Meldegeld + 80€ Kampfrichtergebühr
    5. Für die Meldung ist der entsprechende Meldebogen zu verwenden bzw. das online-Meldetool zu nutzen (s. Ausschreibungen).
    6. Meldegeld wird für jede/n gemeldete/n Teilnehmer/in und Mannschaft/en fällig, auch wenn er/sie und die Mannschaft/en nicht antreten.
    7. Das Meldegeld und die Gebühr werden per Bankeinzug abgebucht. Ausnahmen sind mit dem Kassenwart abzustimmen.
    8. Im Einsatz befindliche Mitglieder des Gauturnrats werden als Kampfrichter/innen bzw. Helfer/innen für ihren Verein angerechnet.
    9. Es sind nur die vom Ausrichter gestellten Geräte gestattet. Umbauten und Änderungen der Gerätaufbauten/Anlagen usw. obliegen nur der Wettkampfleitung.
  1. Die Meldegelder betragen:
    1. Einzelwettkämpfe 4,00 €
    2. Mannschaftswettkämpfe/-spiele/Turniere 24,00 €
  2. Siegerauszeichnungen werden nach Beschluss durch den Gauvorstand bzw. der Fachwarte festgelegt. Jede/r Teilnehmer/in bzw. jede Mannschaft erhält eine Urkunde. Siegerauszeichnungen und Urkunden können nur persönlich bei der Siegerehrung in Empfang genommen werden.
  3. Teilnahme an Wettkämpfen ist nur in Turn-/bzw. Sportkleidung gestattet. Mannschaften müssen einheitliche / wettkampfgerechte Kleidung tragen.
  4. Unsportliches Verhalten von Wettkämpfern/innen, Kampf- und Schiedsrichtern/innen, Helfern/innen und Zuschauern können vom Punktabzug, über den Ausschluss aus dem Wettkampf, bis zum Hallen- bzw. Platzverweis führen. Die Entscheidung liegt allein bei der Wettkampfleitung.
  5. Für jeden Wettkampf ist ein Schiedsgericht zu bilden. In der Regel sind dies die Wettkampfleitung in Verbindung mit Kampfrichterwart/in, Obleuten und betroffenen Vereinsvertretern.
  6. Jegliche Haftung ist seitens des "Turngaues Süd-Nassau e.V." ausgeschlossen. Für mögliche bei einer Veranstaltung entstandene Schäden durch einen Sportler/Betreuer/Trainer oder sonstigen Vereinsmitglieds haftet der meldende Verein.
  7. Es gilt die Altersklasseneinteilung des Deutschen Turner-Bundes (DTB-Handbuch, Ausgabe 2008), soweit die Ausschreibung nichts anderes sagt.
  8. Für alle Wettkämpfe/Wettbewerbe gilt die Turnordnung des Deutschen Turner-Bundes in Verbindung mit den Fachgebiets-/Fachbereichsordnungen. Im laufenden Kalenderjahr ist ein Wechsel aus einer höheren Leistungsstufe in eine niedrigere nicht möglich. Schüler/innen, die in einer Jugendmannschaft eingesetzt werden, verlieren bei Einzelwettkämpfen nicht ihr Startrecht in der Schülerklasse. Bei Vereinswechsel gilt eine Sperre gemäß Passordnung des Deutschen Turner-Bundes. Eine ordnungsgemäße Freigabe muss im Turnpass/Startpass vermerkt sein.
  9. Das Fotografieren und Filmen von fremden Sportler/innen ist nicht gestattet. Bei einem berechtigten Interesse ist die Genehmigung bei der Wettkampfleitung einzuholen. Weiterhin ist der Aufenthalt von nichtberechtigen Personen auf der Wettkampfstätte verboten.
  10. Mit der Anmeldung zu den Wettkämpfen und Veranstaltungen des TGSN erklärt sich der/die Teilnehmer/in bereit, dass die Darstellung seiner/ihrer Teilnahme, der Erfolge oder Bilder (z.B. in Aktion) zur Veröffentlichung auf der Homepage/Gaujahrbuch des Turngaues Süd-Nassau e.V. und in den Druckmedien grundsätzlich für den Turngau erlaubt ist. Es sei denn, er/sie widerspricht schriftlich bis zum Meldeschluss.

Die Wettkampfordnung gilt, insofern die Veranstalter bei Wettkämpfen oder andere Gremien im Vorfeld keine anderen Beschlüsse festlegen.